An alle Buttwiler, Bettwiler und Geltwiler Skihasen und ihre Eltern
Hier ist sie wieder, die Anmeldung mit den wichtigsten Infos zum Skilager 2025! Mitkommen dürft ihr ab der 3. Klasse und wir werden dafür sorgen, dass ihr sowohl auf der Piste wie auch danach versorgt seid und immer etwas läuft.
Ort:
Saas Grund, VS, Ferienheim Chalet Frohsinn
www.chalet-frohsinn.ch
Skigebiet Hohsaas
www.hohsaas.ch
Wann:
26.01.2025, 10:30 Uhr
Besammlung, Gemeindehaus Buttwil
01.02.2025, 13:30 Uhr
Rückkehr, Gemeindehaus Buttwil
Kosten:
Pro Kind: Fr. 330.-
Falls Platz vorhanden ist, können auch Auswärtige mitkommen.
(Fr. 460.-, da der Gemeindebeitrag wegfällt).
Anmeldefrist:
Bis zum 1. November 2024
Bei Überbuchung wird die Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.
Sponsoring:
Freiwillige Spenden über den Kostenbeitrag hinaus sind sehr willkommen.
Ab Anfang Januar hängt eine Liste im Chäsiladen Buttwil mit Lebensmitteln, welche wir sicher im Skilager brauchen werden. Wer Naturalgaben spenden möchte, kann gerne etwas aus dieser Liste aussuchen und direkt im Laden bezahlen.
Ausrüstung:
Bitte lassen Sie die Ski-/Snowboard- Ausrüstung vom Fachmann korrekt einstellen. Wir behalten uns vor, nötigenfalls zu Lasten der Eltern die Ausrüstung im Fachgeschäft korrekt einstellen zu lassen.
Leitung:
siehe Leiterteam
Programm:
Tagsüber fahren wir auf der Piste Ski und Snowboard. Am Abend Programm nach Altersgruppen.
Elektronische Geräte:
Wir sind uns bewusst, dass Smartphones heutzutage nicht mehr wegzudenken sind. Im Lager gibt es Handyregeln, bei Missachtung behalten wir uns vor, das Handy einzuziehen.
Mehr Infos:
Eine Packliste erhaltet ihr anfangs Januar zusammen mit der Rechnung.
Bettwäsche (Fixleintuch, Kissen – und Duvetanzug) muss selber mitgebracht werden oder kann für Fr. 8.- pro Woche gemietet werden. Es sind keine Schlafsäcke erlaubt.
Liebe Eltern
Kinder, welche beim Klauen, Rauchen, Konsumieren von Alkohol oder Drogen erwischt werden, werden ohne Vorwarnung nach Hause geschickt. Für die Organisation und Verantwortung der Rückreise sind die Eltern des Kindes zuständig. Allfällige Kosten müssen von den Eltern getragen werden.